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Teil des Green Deals: Ab 2030 droht in der EU ein Verbot von Baumwolle

Teil des Green Deals: Ab 2030 droht in der EU ein Verbot von Baumwolle
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Baumwolle ist die wohl meistgenutzte Textilfaser für Kleidung und andere Stoffe. Sie kostet nicht viel, lässt sich mit anderen Fasern mixen, problemlos einfärben und ist einfach zu pflegen. Als Naturfaser gewährleistet sie Atmungsaktivität und Saugfähigkeit. Doch wenn alles so weiterläuft, droht ihr ab 2030 ein Totalverbot in der EU. Ab diesem Zeitpunkt erfüllen die Fasern nicht mehr die geltenden europäischen Vorgaben zur Recyclingfähigkeit – außerdem gilt der Baumwollanbau generell als umweltschädlich.

Baumwolle auf Baumwolltuch

Zwei EU-Nachhaltigkeitsnormen entscheidend für Baumwollverbot

Ausschlaggebend für ein Baumwollverbot sind die EU-Richtlinien Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), beides Nachhaltigkeitsnormen, die Unternehmen zu umweltgerechten Maßnahmen anhalten. Bis 2050 sollen sämtliche Materialien in der EU vollständig Teil der Kreislaufwirtschaft sein. Wie realistisch dieses Ziel vor allem bei Naturmaterialien ist, sei dahingestellt.

Laut »Fashion United« sind für die Produktion eines Kilogramms Baumwolle 10.000 Liter Wasser sowie ein Liter Chemie nötig. Chemikalien gelangen auch auf die Anbauflächen und blockieren dabei die Regeneration des Bodens. Das sind deutliche Minuspunkte für die beliebten Pflanzenfasern. Noch dazu lassen sich die feinen, empfindlichen Fasern kaum wiederverwerten. 2030 sollen aber schon 50 Prozent aller in der EU verwendeten Materialien recycelbar sein und ein Viertel vollständig kreislauffähig. Die Baumwolle wird an diesem Punkt höchstwahrscheinlich scheitern und damit 2030 oder spätestens 2050 aus dem Verkehr gezogen.

EU-2050-Klimaneutralitätsziel und Green Deal

Die Europäische Kommission schlug im März 2022 ein erstes Maßnahmepaket vor, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft in der EU zu beschleunigen. Dieser Aktionsplan gliedert sich dem EU-2050-Klimaneutralitätsziel an, das wiederum zum Green Deal gehört. Enthalten ist zum Beispiel eine Ausweitung des Geltungsbereichs von Öko-Design-Regelungen und eine Strategie zur Nutzung nachhaltiger Textilien. Auch die Verbraucherstärkung für den »grünen Wandel« ist Thema. Im November 2022 folgte ein zweites Paket mit einem Vorschlag für EU-Verpackungsvorschriften sowie für eine EU-Zertifizierung von CO2-Entnahmen. 

Quelle: chip.deeuroparl.europa.eu

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