Die Antragstellerin behauptet, dass sie durch gadoliniumbasierte Kontrastmittel (GBCAs/ namens DOTAREM und OMNISCAN), welche in der Europäischen Union vertrieben und bei medizinischen MRT-Untersuchungen (Magnetresonanztomographie) verwendet werden/wurden, schwer vergiftet worden sei.
Insbesondere behauptet sie, dass das Medikament nicht binnen eines Tages von den Nieren ausgeschieden worden sei, wie in der Gebrauchsanweisung des gadoliniumbasiertenKontrastmittels angegeben, sondern dass 8 und 17 Jahre nach der Verabreichung des Medikaments durch metalltoxikologische Speziallabore festgestellt worden sei, dass die Gadolinium-Rest-Menge, welche über ihren 24h-Nativ-Urin austritt, siebenmal höher als der erwartbare Spiegel Nierengesunder und den zulässigen Grenzwerten des deutschen Umweltbundesamtes sei – ab dem „adverse Reaktionen“ zu befürchten seien.
Sie gibt außerdem an, dass mit der initialen Gadolinium-Gabe erstmals folgende Symptome aufgetreten seien, wie Taubheitsgefühle bds. an den Fingern, später bis heute anhaltender taub-brennender Hautschmerz, bis heute fortbestehende Kälteschübe, distale Extremitätenschwellung, Konzentrationsprobleme, eine gastronintestinale Problematik, sichtbare Gd-Hirnablagerungen, sowie imperatives Hinlegenemüssen, zeitnah Autoimmunopathien, Fibroisierung, Schmerzschübe und seitdem ein fortbestehendes Ausgebranntfühlen (die Mehrzahl der Symptome wurden dokumentiert durch die Neurologie/Endokrinologie einer Uniklinik).
Diese Symptome werden von Betroffenen weltweit ähnlich beschrieben. Das Beschwerdebild wird aktuell erforscht.
Mittlerweile seien diagnostische Kriterien für die „Gadoliniumablagerungskrankheit“ (GDD) durch Forschergruppen vorgeschlagen. Die Gesundheitsbehörden weigerten sich, dieses Krankheitsbild anzuerkennen.
Das hochtoxische neurotoxische Schwermetall Gadolinium aus den Kontrastmitteln gelange zudem Fachartikeln zufolge zusehends über die Abwässer in die Umwelt und in das Leitungswasser, insbesondere in Großstädten, wo eine hohe Dichte an MRT-Geräten anzutreffen seien.
Da dieses Schwermetall plazentagängig sei, seien auch Ungeborene ungeschütz, wie eine kürzliche Studie schlussfolgerte.
Sie fordert, dass alle Maßnahmen ergriffen werden, die notwendig sind, um die öffentliche Gesundheit und somit die Bürger vor der Gabe dieses hochtoxischen Schwermetalls zu schützen.
Sie fordert zudem die Entwicklung sicherer bildgebender-Verfahren.
Zudem fordert sie das Gesundheitswesen und die Pharmalobby auf , ihre Verweigerungshaltung aufzugeben und Schwermetalle als Krankheitsursache zu anzusehen – so auch die Gd3+-Toxizität. Schwermetalle sollten nicht Bestandteil von Arzneien sein.
Für sie persönlich – wie auch alle betroffenen Gadoliniumablagerungserkrankten – fordert sie eine Entschädigung durch den Hersteller oder zumindest eine Kostenübernahme einer Entgiftungstherapie durch die Krankenkasse, bzw. die Unterbringung in einer Spezialklinik, welche das verbliebene Gadolinium aus ihrem Körper entfernt.