Drei junge Mitarbeiter einer Firma am Düsseldorfer Flughafen sind mit sofortiger Wirkung entlassen worden. Der Grund: In einem Video ist zu sehen, wie die drei während der Arbeit den Gruß der Terrororganisation IS in die Kamera zeigen.
Die „Bild“-Zeitung berichtete am Freitag über den Vorfall. Ein Foto in sozialen Medien zeigt, wie drei Männer in Arbeitskluft am Rollfeld stehen und ihre Zeigefinger symbolisch nach oben strecken. Laut Flughafen Düsseldorf wurde den Personen die Zutrittsberechtigung zum Sicherheitsbereich des Airports entzogen.
Ein Polizeisprecher sagte in der Früh, man sei am Donnerstag zu den Adressen der Männer gefahren. Bei zwei von ihnen habe man eine Gefährderansprache gehalten, der dritte sei auf Urlaub gewesen. „Den haben wir weiter im Fokus – wenn er zurück ist, werden wir auch bei ihm eine Gefährderansprache durchführen.“
ISIS-Gruss am Düsseldorfer Flughafen – Islamisten-Alarm auf dem Rollfeld https://t.co/41n6v8H1ny
— BILD (@BILD) July 22, 2022
Gefährderansprachen führt die Polizei durch, wenn sie Hinweise auf eine möglicherweise anstehende Straftat bekommt. Sie wird zum Beispiel bei Extremisten und Hooligans vorstellig. Damit wollen die Beamten signalisieren, dass man die Person im Visier habe und dass sie die Gedanken, die sie möglicherweise hat, nicht in die Tat umsetzen solle. Die Gefährderansprache ist also eine präventive Maßnahme, um eine mögliche spätere Straftat zu verhindern.
Staatsanwaltschaft: Keine Ermittlungen
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf führt keine Ermittlungen in dem Fall, wie ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur am Freitag sagte. Das Zeigen des erhobenen Zeigefingers erfülle keinen Straftatbestand.
Der Flughafen Düsseldorf ist der größte im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Flughafen Düsseldorf GmbH erklärte, „dass es sich bei den durch die Ermittlungen der Bundespolizei betroffenen Personen nicht um Mitarbeiter der Flughafen Düsseldorf GmbH handelt, sondern um Beschäftigte eines am Standort Flughafen tätigen Dienstleisters“. Das betreffende Unternehmen sei nicht im Auftrag der GmbH tätig.